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Begabtenförderung: Wo man Stipendien in der Schweiz findet

Mit einem Stipendium sollen in der Regel besonders Begabte durch eine finanzielle Unterstützung bei der Ausübung ihres Studiums gefördert werden. Aber welche Möglichkeiten, ein Stipendium zu erhalten gibt es in der Schweiz und wie kann man die Begabtenförderung beantragen?

Stipendien
Stipendien © tommy / DigitalVision Vectors

Als Stipendien bezeichnet man laut stipendien.educa.ch einmalige oder wiederkehrende Zahlungen, die, im Gegensatz zu einen Darlehen, nicht zurück gezahlt werden müssen. Je nach Kanton, steht in der Schweiz eine unterschiedliche Anzahl an Stipendien zur Verfügung.

Vergabe der Stipendien nicht zentral geregelt

Das Stipendienwesen ist der Schweiz ist kantonal geregelt. Es kann daher jeder Kanton eigene Regeln zu den Stipendien und ihrer Vergabe aufstellen. Grundsätzlich ist jedoch in der Regel das Ziel, durch ein Stipendium eine Chancengleichheit im Bildungssystem zu ermöglichen. Die meisten Stipendien werden dabei an Studenten vergeben.

Wer ein Stipendium beantragen will, kann dies bei der Stipendienstelle des Kantons. Unter stipendien.educa.ch finden Sie etwa alle aktuellen Stellen in der Schweiz, bei denen ein Stipendium beantragt werden kann.

Online-Rechner zeigt Chancen auf ein Stipendium

Unter www.ausbildungsbeitraege.info finden Sie diverse Prognoserechner mögliche Stipendien. Angeboten wird dies für die Kantone Basel-Landschaft, Graubünden, Bern, Aargau und Fribourg. Durch Eingabe persönlicher Daten wird dabei eine Prognose erstellt, die zeigt, ob man Chancen auf ein Stipendium hat und wie viel man ungefähr erhalten könnte. Die Zahlen sind jedoch nur Richtwerte und tatsächliche Beträge nach dem Beantragen eine Stipendiums können durchaus davon abweichen.

Einen ähnlichen Stipendienrechner für den Kanton Zürich finden Sie unter http://www.ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/stipendien/stipendienrechner.html beim Amt für Jugend- und Berufsberatung. Neben einem Stipendium kann hier auch ein Darlehen zur Finanzierung der Ausbildung beantragt werden.

Unbedingt Fristen für Antrag auf ein Stipendium beachten

In allen Kantonen bestehen Fristen für die Gesuchseinreichung. Chancen auf ein Stipendium hat nur, wer die Anträge bis zum vorgegebenen Stichtag einreicht.

In Bern sind die Eingabetermine zum Beispiel laut erz.be.ch der 30. Juni für Ausbildungen, die in der ersten Jahreshälfte beginnen und der 31. Dezember für Ausbildungen mit Beginn in der zweiten Jahreshälfte.

In Zürich ist die Frist laut ajb.zh.ch für die Beantragung eines Stipendiums hingegen für ein Erstgesuch 30 Tage nach Beginn des Ausbildungsjahres. Wiederholungsgesuch wird nur angenommen, wenn es vor Beginn des Ausbildungsjahres eingeht.

Wie wird die Höhe des Stipendiums berechnet?

In der Schweiz gibt es drei Berechnungssysteme, um die finanzielle Unterstützung bei einem Stipendium zu errechnen. Grundlage bei allen drei Systemen sind jeweils das Vermögen und Einkommen der Eltern und des Studenten.

Beim Fehlbetragssystem werden das Budget des Studierenden und dessen Eltern mit dem Aufwand sowie den Lebenshaltungskosten während des Studiums verglichen. Der Fehlbetrag wird durch die Ausbildungsbeiträge gedeckt.

Beim Punktesystem wiederum werden Punkte zur Berechnung herangezogen. Einkommen, Vermögen, Ausbildungskosten etc. werden mit Minus- und Pluspunkten versehen, aus denen die Ausbildungsbeiträge abgeleitet werden.

Beim Mischsystem, das in vielen Kantonen angewendet wird, errechnen sich die Ausbildungsbeiträge gemeinsam aus Fehlbetrag und Punktesystem.

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