Finanzen

Wann droht eine Lohnpfändung und wie verhindert man sie?

Wer trotz Mahnungen seine Schulden nicht zahlt muss früher oder später mit einer Lohnpfändung rechnen. Das stellt den Betroffenen vor grosse Herausforderungen. Wann Sie mit einer Lohnpfändung rechnen müssen, was sie bedeutet und wo Sie Hilfe erhalten.

Lohnpfändung
Lohnpfändung © SrdjanPav / E+

Mehr als 2,5 Millionen Betreibungen werden jedes Jahr in der Schweiz vollzogen. Die häufigste Form ist die Lohnpfändung, also der Einzug eines Teils des Einkommens.

Wenn Schulden nicht bezahlt werden, haben Gläubiger die Möglichkeit eine Betreibung zu beantragen. Sind die Forderungen gerechtfertigt, übernimmt das Betreibungsamt die obligatorischen Abwicklungen. Droht eine Lohnpfändung, werden Schuldner vom Betreibungsamt aufgefordert ihre gesamte finanzielle Situation offen zu legen.

Anschliessend wird zur Lohnpfändung das betreibungspflichtige Existenzminimum berechnet. Dieses setzt sich in der Schweiz aus den individuellen Wohnkosten und der medizinischen Grundversorgung zusammen. Hinzu kommt ein Grundbedarf (für z.B. Kleidung, Lebensmittel, Versicherungsprämie, Körperpflege) Dieser beträgt je nach Kanton etwa CHF 1200.- pro Monat für Alleinstehende und CHF 1700.- für Verheiratete. Je nach Anzahl der Kinder und Konkubinat verändert sich dieser Grundbedarf.

Arbeitgeber wird über Lohnpfändung informiert

Das besonders unangenehme bei einer Lohnpfändung ist die Information des Arbeitgebers. Das Betreibungsamt schreibt den Arbeitgeber an und fordert ihn auf den Betrag des Gehalts, der über dem Grundbedarf liegt, an das Betreibungsamt zu überweisen. Man nennt diesen Betrag die pfändbare Quote. Das kann natürlich negative Folgen für den Schuldner haben, wenn der Arbeitgeber erfährt, dass der Mitarbeiter in finanzielle Schräglage geraten ist.

Stille Lohnpfändung ist eine Sonderform

Deshalb genehmigen einige Betreibungsämter eine sogenannte stille Lohnpfändung. Wenn alle Gläubiger einverstanden sind, kann das Betreibungsamt zustimmen, dass der Schuldner eigenständig die pfändbare Quote abführt, ohne dass der Arbeitgeber über die Lohnpfändung informiert wird. Ein Anspruch auf eine stille Lohnpfändung besteht jedoch nicht. Es handelt sich hierbei um eine Kulanz von Seiten des Betreibungsamtes beziehungsweise den Gläubigern.

Lohnpfändung dauert ein Jahr

Die Dauer einer Lohnpfändung beträgt ein Jahr. Wenn es nicht gelingt, in diesem Zeitraum die Schulden abzubauen, wird vom Betreibungsamt ein Schuldschein ausgestellt, der jederzeit für eine erneute Betreibung eingesetzt werden kann.

Eine Lohnpfändung kann also nicht nur unangenehme Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben, sondern auch für mindestens ein Jahr lang den oder die Betroffenen vor eine grosse Herausforderung stellen. Denn ein Leben am Existenzminimum bedeutet ein Jahr lang Verzicht. Zudem können in dieser Zeit keine Rücklagen gebildet und keine Vorsorge für aussergewöhnliche finanzielle Belastungen aufgebaut werden. Tritt dann eine notwendige Reparatur oder eine Steuerzahlung ein, stehen die Betroffenen vor einer schier unlösbaren Aufgabe. So kann sich eine Lohnpfändung zu einer dauerhaften Schuldenspirale entwickeln.

Lohnpfändung durch rechtzeitiges Handeln vermeiden

Deshalb kann nur dazu geraten werden eine Lohnpfändung möglichst zu vermeiden. In der Schweiz gibt es viele Schuldenberatungsstellen, die dabei unterstützen, wenn man nicht mehr Herr seiner Finanzlage ist. Die Experten helfen dabei, die Schulden in den Griff zu bekommen. Sie stehen mit Rat und Tat beim Umgang mit Behörden, Betreibungsamt und den Schuldnern zur Seite.

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