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Mutterschutz in der Schweiz: Alles Wichtige zum Mutterschaftsurlaub

Unterschiedliche Gesetze schützen Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Der Mutterschutz klärt, welche Arbeitsumfelder einer werdenden Mutter zugemutet werden können und räumt ein Beschäftigungsverbot nach der Geburt ein. Welche Regelungen bezüglich Mutterschutz und Mutterschutzurlaub in der Schweiz gelten.

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Das Arbeitsgesetz und das Gleichstellungsgesetz sind die massgebenden juristischen Grundlagen für den Mutterschaftsurlaub und den Mutterschutz in der Schweiz. So geniessen schwangere Frauen und Mütter einen besonderen Kündigungsschutz. Während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt darf ihnen bei bereits abgelaufener Probezeit nicht gekündigt werden.

Mutterschutz in der Schweiz regelt Arbeitszeiten

Der Mutterschutz hierzulande gibt vor, dass schwangere Frauen täglich maximal neun Stunden arbeiten dürfen. Zudem haben Sie ein Anrecht auf geeignete Bedingungen, um sich auszuruhen, beziehungsweise in den Wochen nach der Geburt stillen zu können.

Schwangere Arbeitnehmerinnen, die in Nachtschichten arbeiten, können laut dem Mutterschutz in der Schweiz verlangen, am Tag eingesetzt zu werden. Zwischen zwanzig und sechs Uhr darf eine schwangere Frau ab dem 8. Monat gar nicht mehr nachts arbeiten und der Arbeitgeber ist verpflichtet eine Arbeit am Tag zur Verfügung zu stellen. Wenn dies nicht möglich ist, erhält die schwangere Frau mindestens 80 Prozent ihres Lohns auch ohne zu arbeiten, ähnlich wie im Mutterschaftsurlaub nach der Geburt.

Der Mutterschutz in der Schweiz besagt zudem, dass Frauen während der Schwangerschaft keine beschwerlichen oder gefährlichen Arbeiten ausführen dürfen, die ihre Gesundheit und die des Kindes im Mutterleib gefährden könnten. Die Beurteilung, ob die Arbeiten gefährdend sind, muss von einer qualifizierten Person durchgeführt werden.

Während Mutterschaftsurlaub wird Lohn zum grossen Teil weiter gezahlt

Eine Mutter, die erwerbstätig ist, hat in der Schweiz Anrecht auf 14 Wochen (98 Tage) bezahlten Mutterschaftsurlaub. Die Mütter bekommen währenddessen 80 Prozent ihres Lohns bezahlt, maximal CHF 189.- pro Tag. Der Mutterschaftsurlaub beginnt mit der Geburt des Kindes. Voraussetzungen für die bezahlte Zeit sind:

  • Die Arbeitnehmerin muss während der neun Monat vor der Geburt AHV versichert gewesen sein.
  • Sie muss mindestens fünf Monate während der Schwangerschaft gearbeitet haben.
  • Sie muss zum Zeitpunkt der Geburt in einem Arbeitsverhältnis stehen.
  • Eine Mutter, die schon vor der Geburt Arbeitslosengeld bezieht, hat ebenfalls Anrecht auf bezahlten Mutterschaftsurlaub in der Schweiz. Sie bekommt in dieser Zeit weiter ihr Arbeitslosengeld.
  • Wie kann man den Anspruch auf Zahlungen im Mutterschaftsurlaub verlieren?

Die Zahlungen während des Mutterschaftsurlaubs können eingestellt werden, wenn eine Frau schon vor Ablauf der 14 Wochen Mutterschutz wieder die Tätigkeit bei ihrer Arbeitsstelle aufnimmt. Das ist jedoch frühestens nach acht Wochen nach der Geburt möglich. Vorher darf eine Mutter nicht wieder anfangen, zu arbeiten.

Während der Mutterschutz relativ genau vorgegeben ist, gibt es übrigens keine Gesetze zu den Themen Elternzeit oder Vaterschaftsurlaub.

MutterschutzrechnerDie SVA Zürich bietet auf ihrer Webseite svazurich.ch einen Onlinerechner an, mit dem die Mutterschaftsentschädigung einfach und präzise berechnet werden kann. Es müssen nur der Lohn und das Geburtsdatum des Kindes eingegeben werden.

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